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   BFH, 16.01.1987 - IX B 157/86   

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https://dejure.org/1987,15739
BFH, 16.01.1987 - IX B 157/86 (https://dejure.org/1987,15739)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1987 - IX B 157/86 (https://dejure.org/1987,15739)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - IX B 157/86 (https://dejure.org/1987,15739)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 16.01.1987 - IX B 157/86
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung -

    Auszug aus BFH, 16.01.1987 - IX B 157/86
    Der Berichterstatter verwies die Kläger auf den Grundsatz, daß das Gericht in freier Beweiswürdigung beweiserleichternde Schlüsse aus dem Verhalten eines Beteiligten ziehen darf, der die Beweisführung vorsätzlich oder fahrlässig vereitelt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129, 135, BStBl II 1969, 550, 553, sowie Baumbach / Lauterbach / Albers /Hartmann, Zivilprozeßordnung, 45. Aufl. 1987, Anh. 3 C zu § 286).
  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    j) Soweit der Steuerpflichtige zur Ermöglichung der Besichtigung des Grundstücks, des Gebäudes, der Mietobjekte und ihrer Räumlichkeiten entgegen § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht mitwirkt und es etwa - wie hier - dem Gericht überlässt, bei unvorbereitet tagsüber anwesenden Mietern um freiwilligen Einlass zu bitten (vgl. § 99 AO i. V. m. § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO), ist dieses Verhalten bei der Beweiswürdigung und Entscheidung nötigenfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.01.1987 IX B 157/86, BFH/NV 1987, 382; Niedersächsisches FG, Urteil vom 09.03.1993 VII 314/90, EFG 1994, 182; Hessischer VGH, Urteil vom 25.06.1991, DVBl. 1991, 1371; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2009 L 14 AS 263/09 B ER, Juris).
  • BFH, 08.05.1989 - IX B 238/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Eindruck der

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1987 IX B 157/86, BFH / NV 1987, 382).
  • BFH, 01.09.1987 - VII B 130/87

    Bestehen eines Ablehnungsrechts durch Einlassung bei einer Verhandlung vor dem

    Ein solcher Grund liegt nicht in einem im Rahmen der richterlichen Sachaufklärungspflicht gebotenen Verhalten (BFH, Beschluß vom 16. Januar 1987 IX B 157/86, BFH/NV 1987, 382; vgl. auch Senat, Beschluß vom 11. März 1986 VII B 54/85, BFH/NV 1986, 543).
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